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 Förderprogramme Energie 

Entwicklungsvorhaben

Die Förderung des Landes Hessen erfolgt gemäß:

- Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung nach §§ 4 bis 8 des HEnG, Teil II, Ziffer 2:

  Entwicklungsvorhaben

- Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung, Ziffer 4.4.5:

  Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Die (Weiter-)Entwicklung innovativer Technologien kann einen Beitrag dazu leisten, die sparsame, rationelle und umweltverträgliche Energienutzung in Hessen voranzubringen.

Entwicklungsvorhaben sind solche, bei denen die Weiterentwicklung und Umsetzung von Grundlagenkenntnissen dem Ziel der Anwendung neuer Techniken oder Verfahren dient und die den Stufen "industrielle Forschung" und "vorwettbewerbliche Entwicklung" gemäß der Definition in der entsprechenden Verordnung (EG) 70/2001 entsprechen.

Das Land Hessen gewährt Zuschüsse aus Mitteln des Landes und ggf. der Europäischen Union, um innovative Technologien im Energiebereich zu entwickeln. Es werden vorrangig Entwicklungsvorhaben gefördert, die durch Dritte, z. B. den Bund oder die EU, kofinanziert werden.

Gefördert werden können Entwicklungsvorhaben im Energiebereich mit den Schwerpunkten energiesparende Bauweise und nachhaltige energetische Modernisierung von Gebäuden, rationelle Elektrizitätsanwendung, rationelle Energienutzung sowie Nutzung erneuerbarer oder vergleichbarer Energiequellen (z. B. biogene Reststoffe).